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Neue Erkenntnisse zur KHV-Erkrankung der Karpfen“ stellte Dr. P. Scheinert vom Fischgesundheitsdienst Bayern in Grub vor.
KHV, Koi Herpes Virus, die Koi-Krankheit die leider in diesem Jahr viel Unheil angerichtet hat.
Ich bin kein Tierarzt, sondern tiermedizinischer Laie,
Jun28
Was ist eigentlich KHV
Das Koi-Herpes-Virus ist der Erreger der Koi-Seuche und befällt Koi und
Nutzkarpfen.
Erkrankung, Diagnosktik und Bekämpfungsstrategien
Seit einigen Jahren grassiert in Deutschland bei Koi eine äußerst infektiöse Viruskrankheit,
Infektionskrankheit nicht nur auf Koi aller Altersklassen beschränkt
bleibt, sondern in vermehrtem Maße auch auf Speisekarpfen übertragen
wird. Als erste behördliche Reaktion wurden daher betroffene
Karpfenbestände unter amtliche Aufsicht gestellt und das entsprechende
Bundesland ordnete die Meldepflicht schon im Verdachtsfall an. Das
hierfür verantwortliche Koi-Herpesvirus (KHV) wurde erstmals in Koi aus
Israel nachgewiesen, etwas später traten Infektionen in den USA und
Europa (neben Deutschland in England, Italien, Niederlande, Belgien,
Dänemark) aber auch in Asien (Japan, vermutlich auch Indonesien)
auf.
Atiologie (Krankheitsursachen)
Das Virus gehört zur Familie Herpesviridae, besitzt demnach eine DNS als
Genom, ist aber taxonomisch noch nicht weiter differenziert. Es ist
bisher auch noch nicht ganz geklärt, ob am Infektionsgeschehen
unterschiedliche Virusstämme beteiligt sind, Untersuchungen einer
amerikanischen Arbeitsgruppe machen dies jedoch wahrscheinlich. Das KHV
ist behüllt und im pH-Bereich 5-10 stabil. Das Virus vermehrt sich
unter in vitro-Bedingungen optimal zwischen 20 °C und 25 °C, nicht
jedoch über 30 °C und bei 10°C und darunter. Nach bisheriger Kenntnis
erkranken nur Karpfen, ob aber andere verwandte Fischarten ebenfalls
infiziert und damit zu Virusträgem werden können, ist noch nicht
bekannt.
Klinik
Typisch für durch das KHV hervorgerufene Erkrankungen sind Ausbrüche bei Temperaturen
zwischen 18°C und 28 °C mit z.T. sehr hohen Verlusten (bis nahezu
100%). Infektionsversuche bei unterschiedlichen Temperaturen ergaben
ein Maximum an Mortalität (Sterblichkeit) bei ca. 23 „C-25 °C,
bei 28 °C und auch bei 18°C war die Mortalität nur geringgradig
reduziert. Mit sinkenden Temperaturen verläuft das Krankheitsgeschehen
protrahierter (langsamer), die Todesrate nimmt also ab, die
Zahl der Carrierfische (Fische, die Virus bzw. das Virusgenom
beherbergen, ohne jedoch immer Ausscheider zu sein) aber zu. Dies
belegt ein Infektionsversuch bei 13 °C, wobei zunächst keine Todesfälle
zu verzeichnen waren, das Umsetzen der Fische in einen
Temperaturbereich von 23 °C jedoch dann ein schnelles Einsetzen von
Todesfällen zur Folge hatte.
Die Inkubationszeit (d.h. die Zeit vom Eintritt des Erregers in den
Organismus bis zum Auftritt erster erkennbarer Krankheitssymptome)
beträgt nach bisheriger Erfahrung ca. 7-14 Tage, in ganz akuten Fällen
noch weniger, ist jedoch abhängig vor allem von der Temperatur, dann
der Virusvirulenz (Ansteckungsfähigkeit), dem Alter bzw. Gewicht der Fische sowie evtl. der Rasse.
Als erste Anzeichen einer Koi-Herpes-Virus-Erkrankung kann man oft
Absondern einzelner Tiere sowie lethargisches (die Fische liegen
teilweise regungslos auf dem Boden), in wenigen Fällen auch
hyperaktives Schwimmverhalten beobachten. Die Nahrungsaufnahme wird
verweigert, die Atmung scheint verstärkt. Der weitere
Krankheitsverlauf ist geprägt durch starke Veränderungen von Haut,
Schleimhaut und Kiemengewebe. Mehr oder weniger
starker Schleimfluss der Kiemen, oft verbunden mit erheblichen
Nekrosen, sind die Regel. Auch auf der Körperoberfläche sind oft
vermehrte Schleimabsonderungen zu beobachten. Leben die Fische
länger, sistiert (sich einstellen, aufrieben) die
Schleimproduktion und die Haut kann dann eine Sandpapier ähnliche
Struktur aufweisen. Als weitere Krankheitszeichen können
Hauttrübungen, Geschwüre oder auch Blutungen (bes. am Flossenansatz) auftreten.
Die inneren Organe sind ebenfalls betroffen, auch wenn Veränderungen nicht
immer deutlich Sichtbar werden. Beschrieben sind Verfärbungen sowie
gelegentlich auftretende punktförmige Blutungen in Leber und Niere.
Auch Flüssigkeitsansammlungen in der Bauchregion konnten in einigen
Fällen beobachtet werden.
Diagnostik
Nur auf Grund klinischer Symptome allem kann eine einwandfreie Diagnose
nicht gestellt werden, da die ins Auge fallenden Veränderungen wie
Kiemennekrosen und vermehrte Schleimproduktion usw. auch durch andere
Noxen (z.B. schlechte Wasserparameter) verursacht werden können. In
Verbindung mit den klinischen Symptomen ist daher ein Virusnachweis
zwingend vorzunehmen, um eine gesicherte Diagnose abgeben zu können.
Nach dem heutigen Kenntnisstand stehen für die direkte Virusdiagnostik
die im folgenden aufgerührten Labormethoden zur Verfügung:
1. Nachweis des infektiösen (d.h. vermehrungsfähigen) Virus mittels Zellkulturen;
2. Nachweis von Viruspartikeln (Morphologie) mittels Elektronenmikroskopie;
3. Nachweis des Virusgenoms oder Teilen davon mittels der PCR
(Polymerase-Kettenreaktion, eng!.: polymerase chain reaction).
Als Proben für die verschiedenen Untersuchungstechniken dienen i.d.R.
Niere, Leber, Gehirn, Teile des Gastrointestinaltraktes sowie vor allem
Kiemengewebe. Je nach anzuwendender Methode müssen die
Gewebsstückchen unterschiedlich vorbereitet werden.
Zu 1. Zellkulturtechnik
Als sensitive Zellkulturen stehen die Koi Fin-Zelllinie (KF-1) und die
Karpfen-Hirn-Zelllinie (CCB) zur Verfügung. Organproben werden im
Anzuchtmedium homogenisiert und in bestimmten Verdünnungen auf die
Zellkulturen gegeben. Durch regelmäßige mikroskopische Beobachtungen
der Zellkulturen können virusspezifische Veränderungen des Zellrasens,
auch als cytopathische Effekte (CPE) bezeichnet, wahrgenommen werden.
Das isolierte Virus muss noch mittels Neutralisationstest,
Immunofluoreszenz oder anderen Techniken als Herpesvirus identifiziert
werden.
Vorteil dieser Methode ist der Nachweis relativ weniger infektiöser
Viruspartikeln, die bereits charakteristische Veränderungen in der
Zellkultur auslösen können. Nachteil: Die Virusisolierungstechnik
verlangt u.a. Vorrichtungen für steriles Arbeiten, der Nachweis kann
u.U. mit Subpassagen und Neutralisations-Test mehrere Wochen dauern.
Außerdem ist diese Nachweismethode der PCR in Bezug auf Empfindlichkeit
unterlegen.
Zu 2. Elektronenmikroskopie
Vor der elektronenmikroskopischen Untersuchung müssen die Gewebeproben
zunächst fixiert und in Kunststoff eingebettet werden.
Ultradünnschnitte (ca. 60—100 nm) werden dann mit bestimmten
Substanzen gefärbt und elektronenmikroskopisch untersucht. Auf Grund
der Morphologie können die Partikel meist einer Virusfamilie
zugeordnet werden.
Diese Methode ist i.d.R. nur dann erfolgversprechend einzusetzen, wenn das
zu untersuchende Gewebe relativ viele Viruspartikeln enthält. Außerdem
ist diese Methode zum Nachweis definierter Virusstämme nicht geeignet.
Zu 3. PCR
Die Polymerase-Kettenreaktion ist ein biochemisches Verfahren zur
Vervielfältigung von Nukleinsäuren oder spezifischen Abschnitten
davon. Die PCR wird angewendet, wenn von der zu analysierenden
Desoxyribonukleinsäure (DNS) z.B. des KHV ausreichende Mengen nicht zur
Verfügung stehen, sie ist also ein Testverfahren mit höchster
Empfindlichkeit für den Nachweis kleinster Mengen eines bestimmten
DNS-Abschnitts. Spezifische Sequenzen der DNS können in vitro mittels
eines aus mehreren temperaturabhängigen Reaktionen bestehenden
Reaktionszyklus enzymgestützt mit hoher Ausbeute vermehrt werden.
Letztlich wird eine Kopie der DNS-Matrize erstellt. Im Verlaufe der
Reaktion erreicht man durch die häufige Wiederholung bestimmter
Schritte eine vieltausendfache Vermehrung des definierten DNS-Bereiches.
Vorteil dieser Methode ist der Nachweis kleinster Mengen auch nicht
infektiöser Virus-DNS, jedoch besteht auch bei diesem Verfahren die
Möglichkeit, dass nicht jeder Carrierfisch als solcher erkannt wird. Es
ist aber die z.Zt. empfindlichste Nachweismethode des KHV. Leider kann
diese Methode noch nicht in jedem Virusdiagnostiklabor angewandt
werden.
indirekte Testverfahren. Im Laufe einer Infektion werden als eine
Abwehrmaßnahme des Organismus virusspezifische Antikörper gebildet,
die in einem serologischen Test nachgewiesen werden können. Das
indirekte Verfahren ist geeignet für Flächenuntersuchungen, gibt aber
nur Auskunft über eine abgelaufene Infektion, nicht aber über eine
akut ausbrechende Seuche. Darüber hinaus erfordert der
Antikörper-Nachweis z.B. im Neutralisationstest (NT) steriles Arbeiten
und ist relativ aufwändig sowie zeitraubend. Mit der Diagnose der
Koiseuche durch Antikörpernachweis gibt es noch keine einschlägigen
Erfahrungen.
Bekämpfung
Als seuchnhygienisch wichtigste Sofortmaßnahmen sollten tote Fische
unschädlich beseitigt sowie alle Gerätschaften, Arbeitskleidung,
Transportbehälter usw., die mit viruskontaminiertem Material in
Berührung gekommen sein könnten, gründlich gesäubert und desinfiziert
werden. Besonders mit Fischschleim kontaminierte Gerätschaften bleiben
für längere Zeit infektiös, da Schleim sehr stark virusäbsorbierend
und -konservierend wirkt. Eine medikamentöse Behandlung mit
nachfolgender völliger Virusfreiheit der erkrankten Fische ist zur Zeit
nicht möglich, daher erhebt sich die Frage nach anderen Möglichkeiten
einer sinnvollen Bekämpfung. Folgende Vorkehrungen können in Betracht
gezogen werden:
1. „Therapie“ durch Temperaturveränderung.
2. Prophylaktische Maßnahmen: Quarantänehaltung, Schutzimpfung,
Schaffung seuchenfreier Gebiete oder Betriebe.
Zu 1. Therapie durch Temperaturveränderung Auf
den Einfluss der Temperatur bei der in vitro-Vermehrung von
Koi-Virusisolaten und besonders von Koi-Herpesviren ist früher schon
eingegangen worden, auch auf die Tatsache, dass manche Koi-Züchter –
namentlich in Israel – ihre Fische absichtlich bei hohen Temperaturen
durchseuchen lassen. (KLAN koi-magazin Nr. 1/2003, S. 41). Eine
amerikanische Arbeitsgruppe bestätigte im wesentlichen die damals
beschriebenen Untersuchungsergebnisse, mit dem Unterschied, dass bei
30 °C keine Virusvermehrung – im Gegensatz zu den eigenen
Untersuchungen mit einer anderen Zellkultur – festgestellt worden war.
In vivo-Experimente derselben Arbeitsgruppe ergaben höchste
Mortalitäten bei 23 °C, aber selbst bei 28 °C und 18 °C waren noch sehr
hohe Mortalitätswerte zu verzeichnen. Nach einer Infektion bei 13 °C
zeigten sich keine Todesfälle, die Zahl der Carrierfische jedoch war
sehr hoch, was sich vor allem in der dann eintretenden Sterblichkeit
bemerkbar machte, wenn die Fische in normale Temperaturbereiche, also
ca. 20 °C und darüber, zurückgesetzt wurden. Eine Therapie durch
Temperaturerniedrigung ist also nicht ratsam, da dadurch zwar
vorübergehend die Sterblichkeit reduziert werden kann, aber
gleichzeitig auch die Zahl der das Virus beherbergenden Fische
drastisch zunimmt. Eine Normalisierung der Temperatur hätte in jedem
Fall einen erneuten Seuchenausbruch zur Folge.
Jedoch auch im mgekehrten Fall, d.h. bei einer vorübergehenden Aufbewahrung
der Fische bei Temperaturen von 30°C und darüber, ist die Entwicklung
von Carrierfischen nicht ganz auszuschließen, wie man aus in
vitro-Versuchen schließen kann. Einige Berichte über das Auftreten von
Todesfällen in vorher seuchenfreien Populationen nach Zusetzen von auf
diese Art per „Temperatur“ behandelten und als negativ eingestuften
Fischen zeigen die Problematik dieser Therapie. Wo es möglich ist, ist
diese Behandlung jedoch dennoch angebracht, weil dadurch die Zahl der
Todesfälle – ebenso wie ein erneuter Seuchenausbruch – reduziert oder
sogar gestoppt werden kann, und sofern man sich bewusst bleibt, evtl.
auch Carrierfische produziert zu haben, die unter Belastung wieder zu
Ausscheidern werden können. Abnehmer von auf diese Art behandelten
Fischen sollten in jedem Fall über die damit zusammenhängenden
Probleme informiert werden, aber so lange das Vorkommen latenter
Infektionen nach Temperaturbehandlung durch weitere gezielte
Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist vom Erwerb
solcher Fische abzuraten.
Ein weiterer Punkt, der die Nebeneffekte einer Temperaturtherapie
betrifft, soll noch kurz gestreift werden. Züchter, die ihre Fische zur
Seuchenbekämpfung oder prophylaktisch für längere Zeit bei Temperaturen
von über 30 °C dem KHV aussetzten, berichteten immer wieder von dann
auftretenden Problemen mit bakteriellen Krankheiten. Dies liegt u.a.
daran, dass ein gut funktionierendes Immunsystem der Koi einen
optimalen Temperaturbereich benötigt, der ohne Nebenwirkungen auch
nicht nach oben überschritten werden darf.
Zu 2. Prophylaktische Maßnahmen
Eine wirkungsvolle Bekämpfung der Koi-Seuche beginnt mit einer sinnvollen
Prophylaxe. Zugekaufte Fische sollten aus auf Virusfreiheit getesteten
Einrichtungen stammen und zur Sicherheit zusätzlich einige Wochen in
Quarantäne gehalten werden, wobei für diese Zeit auch separate
Gerätschaften verwendet werden müssen. Über Quarantänehaltung und
deren Bedeutung ist an anderer Stelle jedoch schon berichtet worden
(KLAN koi-magazin 4/2001).
Schutzimpfung:
Als erfolgreiche prophylaktische Maßnahme hat sich bei der Bekämpfung
von Seuchen vor allem die Schutzimpfung erwiesen (sofern ein Impfstoff
erhältlich ist).
Grundsätzlich kann man zwischen aktiver und passiver Schutzimpfung unterscheiden.
Bei der passiven Schutzimpfung werden in anderen Tieren produzierte
spezifische Antikörper – z.B. gegen KHV – verimpft. Diese Art der
Schutzimpfung wird bei Fischen nicht durchgeführt, da das Serum (oder
die konzentrierten Antikörper) individuell gespritzt werden muss, die
Wirkungsdauer relativ kurzfristig und die Gewinnung umständlich,
relativ teuer und zeitraubend ist.
Die aktive Immunisierung induziert durch Applikation abgeschwächter oder
inaktivierter Pathogene i.d.R. eine länger dauernde und belastbare
Immunität. Der Vorteil eines. Impfstoffes mit in der Virulenz (krank
machendes Potenzial eines Pathogens) abgeschwächten Viren liegt in der
leichten Anwendbarkeit (z.B. Applikation über das Wasser) sowie in der
geringen Applikationsdosis und, da sich das Impfvirus im Organismus
durch die „künstliche Infektion“ vermehrt, in einer relativ guten
Wirkung. Der Nachteil einer Anwendung eines virulenzgeschwächten
Impfvirus liegt in der Möglichkeit einer Virulenzsteigerung durch
Rückmutation des Impfvirus infolge der Übertragung von Tier zu Tier. Da
das Genom des Impfvirus in das Wirtszellgenom integriert werden kann,
was gerade bei Herpesviren nicht selten vorkommt, könnten mit einer
solchen Vakzine geimpfte Tiere unter starker Belastung wieder zu
Ausscheidern werden und evtl. eine Krankheit auslösen. Außerdem muss
der Impfstoff richtig gelagert werden, da sonst das Virus inaktiviert
und die Impfung somit wirkungslos bleibt. Auch hier müssen weitere
Untersuchungen erst die Unschädlichkeit einer Impfung mit einem
solchen Impfstoff – ein solcher Impfstoff soll inzwischen aus Israel
angeboten werden – bestätigen. Von dem Erwerb solcher Art vakzinierter
Fische muss solange abgeraten werden, solange die Gefahr einer
Viruseinschleppung in einen gesunden Bestand nicht ausgeschlossen
werden kann. Völlig anders ist die Situation bei der Impfung mit einem
Impfstoff, der inaktivierte (nicht vermehrungsfähige) Viruspartikeln
enthält. Ein solcher Impfstoff induziert i.d.R. eine ausreichende
Immunität und beinhaltet keine Risiken hinsichtlich Viruspersistenz
(vermehrungsfähiges Virus verbleibt im Organismus) und
Virusausscheidung. Nachteilig sind die höheren Kosten für die
Impfstoffherstellung, da das Virus vorher inaktiviert und
aufkonzentriert werden muss, sowie die Applikationsart. Ein solcher
Impfstoff wird meist per Injektion verabreicht und selten z.B. per
Wasserbad. Auch hier kann eine falsche Lagerung zu einem
Wirkungsverlust führen. Leider ist bisher eine Vakzine dieser Art nicht
oder noch nicht auf dem Markt.
Errichtung seuchenfreier Gebiete oder Betriebe: Hier zeichnet sich eine Entwicklung
ab, die ihren Ursprung in der Bekämpfung anzeigepflichtiger
Infektionskrankheiten der. Nutzfische (YHS: Virale Hämorrhagische
Septikämie, IHN: Infektiöse Hämatopoetische Nekrose, ILA: Infektiöse
Lachsanämie) hat.
Schon im Jahre 2002 diskutierte eine Expertengruppe der EG-Kommission über
eine Aufnahme der Koi-Seuche in die Richtlinie 91/67/EWG (Liste 2 des
Anhangs A), die es gestattet, die Krankheit durch gesetzliche
Bestimmungen reglementieren zu können. Damals sprach man sich dagegen
aus, aber auf Grund der aktuellen Seuchensituation und der Tatsache,
dass vermehrt Speisekarpfenbestände in das Seuchengeschehen
involviert sind, ist die Diskussion um die Einführung einer
Anzeigepflicht erneut angefacht worden. Hier soll kurz auf mögliche
Konsequenzen eingegangen werden. Zunächst zu den gesetzlichen
Voraussetzungen. Die Bekämpfüngsverfahren sind in mehreren
EG-Richtlinien festgelegt, wobei die Krankheiten Je nach Bedeutung
und wirtschaftlichen Schäden, die sie anrichten können,
unterschiedlichen Listen zugeordnet werden. In den Listen l und 2 sind
die o.a. anzeigepflichtigen Krankheiten aufgeführt, also Krankheiten,
die auf Grund ihres hohen Schadenaufkommens bekämpft werden. Die
sogenannte „Fischseuchen-VO“ (Verordnung gegen Süßwasserfisch-Seuchen,
Muschelkrankheiten und zur Schaffung seuchenfreier
Fischhaltungsbetriebe und Gebiete) ist die Umsetzung dieser
EG-Richtlinien in nationales Recht. Ziel dieser VO ist letztlich die
Sanierung verseuchter Betriebe sowie der Aufbau seuchenfreier
Bestände. Die VO enthält neben Bestimmungen zur Erfassung von
Fischhaltungsbetrieben, zur Führung von Registern, zum Transport usw.
vor allem Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs von
Liste l und Liste 2-Krankheiten (s.o.), sowie Vorschriften, die die
Zulassung von Gebieten oder Fischhaltungsbetrieben und das Verbringen
(Transport) von Fischen betreffen.
Dieser VO sind Betriebe mit Einrichtungen und Anlagen zur Zucht, Haltung oder
Hälterung von Süßwasserfischen zum Zwecke der Vermarktung unterworfen. Bei
Aufnahme des KHV in Liste 2 der o.a. Richtlinie und damit in die
Fischseuchen-VO wären davon auch Karpfen- und Koi-Betriebe, die ihre
Fische vermarkten, betroffen. Die zwingend vorgeschriebene
Führung von Registern mit Angaben zum Betrieb, Wasserversorgung,
gehaltenen Fischarten, Ver- und Zukauf von Fischen, auftretenden
Krankheiten usw. erleichtert es, Tierbewegungen nachzuvollziehen; eine
im Seuchenfall wichtige Information „ zur Ermittlung von
Seuchenquellen. Auf nähere Bestimmungen zum Transport, vorgeschriebenen
Untersuchungen, Impfverbot (unter bestimmten Voraussetzungen) und der
Desinfektion sowie auf die Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht
des Ausbruchs einer der Liste 2-Krankheiten möchte ich hier nicht
weiter eingehen, jedoch sind noch einige Bemerkungen zum Abschnitt 4
der VO, in dem Bestimmungen zur Zulassung von Gebieten oder
Fischhaltungsbetrieben sowie zum Verbringen von Fischen niedergelegt
sind, angebracht.
Um einen Betrieb zulassen und damit als frei von einer bestimmten Seuche (in diesem Fall die Koi-Seuche) deklarieren zu können, müssen
a) sämtliche Fische (die Arten werden vorher festgelegt) 4 Jahre frei von KHV sein,
b) der Bestand 2 x jährlich für 4 Jahre mit negativem Ergebnis kontrolliert worden sein,
c) Pläne zur weiteren Überwachung sowie Kontrollvorschriften festgelegt worden sein,
d) die Wasserversorgung nur über eigene Quellen, Bohrungen usw. erfolgen,
e) Hindernisse gegen das Aufsteigen von Fremdfischen vorhanden sein.
Um ein Gebiet zulassen zu können, müssen sämtliche Betriebe des Gebietes
diese Bedingungen – mit Ausnahme von d) und e) – erfüllen.
Was bedeutet das nun für das Verbringen von Fischen? Danach dürfen,
vereinfacht gesagt, Karpfen und andere empfängliche Fische aus
zugelassenen Betrieben oder Gebieten überall hin verbracht werden,
entsprechende Fische aus nicht zugelassenen Betrieben nur in andere
ebenfalls nicht zugelassene Betriebe oder Gebiete. Diese und noch
weitergehende Vorschriften sollen eine Verseuchung anerkannt
virusfreier Betriebe mit KHV verhindern. Anlagen oder Einrichtungen zur
Haltung oder Hälterung von Fischen in geringem Umfang (also i.d.R.
Hobbybetriebe) sind von vielen Bestimmungen der Fischseuchen-VO
zunächst ausgenommen. Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachtes des
Ausbruchs der Koi-Seuche würden jedoch alle zur Seuchenbekämpfung in
der Fischseuchen-VO vorgesehenen Maßnahmen und Bestimmungen auch für
diese Betriebe Geltung bekommen.
Der Status der Zulassung hat den Vorteil, dass man als Käufer relativ
sicher ist, aus zugelassenen Betrieben KHV-freie Fische erwerben zu
können. Diese Sicherheit dürfte auch für Zwischenhändler von
Bedeutung sein, da dadurch eine Produkthaftung leichter fällt. <
Dr.
M. Neukirch Fachgebiet Fischkrankheiten und Fischhaltung der
Tierärztlichen Hochschule Hannover Bünteweg 17, D-30559 Hannover
Mit freundlicher Genehmigung des KLAN, Dezember 2003
FOR THE KOI HOBBYIST January 2003 by Sandra Yosha, DVM, PhD KHV Disease
KHV is the most deadly, economically important disease threatening koi
in the United States in 2003.
ein Bericht von Erik Johnson
Koi Herpes Virus, Spring Viremia of Carp – Basics – by Dr Erik Johnson
neues aus Flöha
Fischseuche gefährdet Karpfenbestände
In diesem Beitrag wird sehr schön vermittelt wie sich das Koi Virus seit seinem ersten Auftreten verbreitet hat.
1997: Deutschland
Das Koi Virus aus israelischer Sicht
Mordi Haimi² und Shmuel Rothbard³
²MAG NOY Israel Ornamental Fish, Gan Shmuel, Israel
³YAFIT (R&D) Laboratory, Gan Shmuel 38810, Israel
Apr29
Herpesvirus
Aktuelle Neuigkeiten zur rätselhaften Koi Krankheit
von Dr. M. Biffar, Fachtierarzt für Fische