neues aus Flöha
Fischseuche gefährdet Karpfenbestände
Neue Fischseuche beim Koi gefährdet auch einheimische Karpfenbestände
Eine
seuchenhaft verlaufende Krankheit beim inzwischen weit verbreiteten Koi
könnte wegen seiner nahen Verwandtschaft zu einheimischen Karpfen zu
einer ernsthaften Gefährdung führen, teilt der Fischgesundheitsdienst
der Sächsischen Tierseuchenkasse mit.
Herpes-Virus vermutlicher Erreger
Die
Koi-Seuche tritt seit einigen Jahren in Israel auf. In den dortigen
Koi-Zuchtanlagen waren die wirtschaftlichen Schäden zum Teil so groß,
dass verschiedene Zuchten ihre Existenz aufgeben mussten. Nachweise
dieser Erkrankungen werden inzwischen auch in Deutschland bestätigt.
Der Erreger der Koi-Seuche (vermutlich ein Herpes-Virus) wird
hauptsächlich über Neuzukäufe von infizierten Fischen in die Bestände
eingeschleppt. Spätestens acht bis zehn Tage nach Zukauf – in der Regel
jedoch früher – machen sich bei den Fischen akute Verhaltensstörungen
bemerkbar. Die Tiere stehen am Frischwasserzulauf oder an der Belüftung
oder liegen mit Anzeichen einer Notatmung am Boden. Äußerlich wird vor
allem im Kopfbereich ein grauweißer Schleier sichtbar und die Augen
fallen etwas ein. Zudem können Blutungen an den Flossenbasen auftreten.
Die Sterblichkeit kann ca. 80 Prozent betragen, in Einzelfällen sogar
100 Prozent.
Herpes-Viren sind streng wirtsspezifisch. Die
Wahrscheinlichkeit, dass andere Fischarten von der Koi-Seuche betroffen
sein könnten, ist demnach sehr gering. Bisher verendeten in betroffenen
Fischteichen unabhängig vom Alter nur Karpfen und Kois, während andere
Fischarten – auch Goldfische – gesund blieben.
Importierte Kois – Herkunft zertifizieren lassen, Koi unter Quarantäne stellen
In
Sachsen wurde nach Angaben des Fischgesundheitsdienstes trotz klinisch
ähnlich gelagerter einzelner Seuchen-Fälle bisher noch keine Koi-Seuche
nachgewiesen. Die Schilderungen aus Israel (in Israel waren ganze
Regionen von der Seuche betroffen) und den USA verdeutlichen jedoch,
dass die Koi-Seuche eine ernst zu nehmende Gefahr für unsere
Karpfenbestände darstellt. Als wichtig erscheint dem
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt die Information, dass zu
Direktimporten von Kois eine Verbindung bestehen muss.
Karpfenteichwirte sowie Anglerverbände sollten aus diesem Grunde das
Aussetzen von importierten Kois unbekannter Herkunft in ihre
Wirtschaftsgewässer vermeiden. Bei Importen sollte man sich die
Freiheit des Herkunftsbetriebes von der Koi-Seuche zertifizieren
lassen, wobei ein Restrisiko bestehen bleibt. Die durch Zukäufe
erworbenen Koi-Bestände sind mindestens drei Wochen in Quarantäne zu
halten.
Bei Auffälligkeiten und plötzlichem Verenden von Fischen ist
unbedingt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landratsamt
Freiberg, Frauensteiner Straße 43, Tel. 03731 – 799 851 zu informieren
und der Fischgesundheitsdienst in Dresden, Tel. 0351 – 80 60 818 zu
Rate zu ziehen.
Dr. Heinz Kahl
Amtsleiter Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt