Das wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) bei der Europäischen Nahrungsgüterbehörde (EFSA) beschäftigt sich u. a. auch mit dem Tierschutz bei Farmfischen.
Es ist zu der Auffassung gekommen, dass sich die traditionelle Auffassung, Fische könnten keine Gefühle entwickeln, nicht mehr halten lässt. Als Grund wird dafür die anwachsende Informationsmenge darüber angegeben, dass Fische über ein Bewusstsein verfügen, Emotionen wie Furcht empfinden können und über die Fähigkeit verfügen, aus negativen Erfahrungen zu lernen. Quellen; woher diese Informationen stammen, werden jedoch nicht genannt. Auch wird nicht darauf eingegangen, wie Bewusstsein und Emotionen zu messen sind.
Man kommt zu dem Schluss. dass Fische in Tierschutzerwägungen einbezogen werden müssen – eine Auffassung, über die unabhängig von der immer noch strittigen Erage des Schmerz- und. Leidempfindens Einvernehmen besteht. Deshalb hat die Europäische Kommission wissenschaftliche Studien über Tierschutzaspekte in Fischfarmen in Auftrag gegeben, die voraussichtlich Mitte 2008 vorliegen werden.
Positiv zu vermerken ist, dass die EU der-Auffassung ist, dass Tierschutz so zu definieren ist, dass er mess- und bewertbar ist. Mit Hilfe einer Risikobewertung will man objektiv die Wahrscheinlichkeit und die Schwere von Gefährdungen des Wohlergehens der Zuchtfische bestimmen. Man hofft, dass dadurch die wissenschaftliche Grundlage für akzeptable Tierschutzstandards geschaffen wird, die zu einem weiteren Wachstum einer modernen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Aquakultur beitragen.
Es ist zu hoffen, dass künftige Richtlinien und Verordnungen sich am. bisherigen Stand der Rechtsvorschriften für Tierschutz bei Farmfischen orientieren, der z.B. durch die seit Juni 2006 gültigen Empfehlung zu Farmfischen des ständigen Komitees für Tierschutz bei Farmtieren von 2005 repräsentiert wird. Diese Empfehlung hält sich nicht wesentlich bei der strittigen Frage von Schmerz und Leid bei Fischen auf, sondern geht pragmatisch vom messbaren Parameter Stress und von den physiologischen Besonderheiten der Fische im Vergleich zu anderen Wirbeltieren aus. Die zentrale Feststellung, dass suboptimale Umweltfaktoren (z.B. Sauerstoffgehalt, Ammoniakgehalt usw.! sowie der Aufenthalt an der Luft die stärksten Stressoren sind, ist Grundlage für eine ganze Reihe von vernünftigen Empfehlungen bzw. Forderungen, die zu einem großen Teil bereits täglich Praxis der Fischzüchter sind.
Einige Punkte, die über den Rahmen der gegenwärtigen Praxis hinausgehen, sollen hier genannt werden:
Die für eine Farm verantwortliche Person soll in einer speziellen Ausbildung ein Tierschutz-Zertifikat erwerben.
Die Verwendung von Farmfischen für öffentliche Darbietungen (z.B. Aalgreifen) soll verboten werden. Wie dann die Ausstellung von Fischen auf Messen gehandhabt, wird, bleibt, noch zu klären.
Bei der Planung neuer Fischfarmen und bei größeren Rekonstruktionen soll ein Tierschutzgutachten eingeholt werden.
Der routinemäßige Einsatz von Medikamenten soll verboten werden. Hier stellt sich die Frage, wie bei der Umsetzung in nationales Recht Stoffe wie Probiotika und Milieu verbessernde Substanzen behandelt werden.
In der Teichwirtschaft soll bei hohen Besatzdichten und hohen Temperaturen der Sauerstoffgehalt genau verfolgt werden. Das dann aber logischerweise erforderliche Vorhalten von Belüftungstechnik wird nicht gefordert.
Beim Konzentrieren der Fische zur Abfischung werden eine kontinuierliche Sauerstoffmessung und Möglichkeiten zur Behebung von Sauerstoffmangel gefordert.
Bei der Handhabung von Fischen, insbesondere beim Abstreifen, werden Beruhigung [z.B. durch Kochsalz) oder Betäubung (z.B. durch Nelkenöl) ausdrücklich empfohlen. Für die Entnahme von Gonaden (Kaviargewinnung) sind die Fische vorher zu töten.
AFONSO. A. (2007): Fish welfare in farmed fish – The role of EFSA. Fish Farmer 30(2): 38 – 39.
Standing committee of the European Convention for the protection of animals kept Cor farraing pur-poses (20051: Recommendation concerned farmed fish.